Personalausweis
Die Personalausweispflicht gilt ab dem vollendeten 16. Lebensjahr für alle meldepflichtigen deutschen Staatsangehörigen.
Auf Antrag kann die Ausstellung eines Personalausweises vor dem 16. Lebensjahr erfolgen. Hierbei müssen die Erziehungsberechtigten, sowie der*die Antragsteller*innen anwesend sein. Eine gegenseitige formlose Bevollmächtigung ist zulässig. Liegt das Sorgerecht bei einem Elternteil, muss der entsprechende Beschluss vorgelegt werden. Der Personalausweis muss persönlich beantragt werden.
Besonderheiten bei Eheschließungen oder bei Namensänderungen:
Wenn sich der Familienname aufgrund einer Eheschließung oder nach der Begründung einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft geändert hat, muss ein neuer Personalausweis beantragt werden. Eine Beantragung kann bereits erfolgen, wenn das Formular zur Anmeldung der Eheschließung vom Standesamt ausgestellt wurde, frühestens jedoch 8 Wochen vor Eheschließung.
Benötigte Unterlagen
- vorhandener Personalausweis oder Reisepass, bei Jugendlichen unter 16 Jahren der Kinderreisepass
- 1 aktuelles biometrisches Passfoto
- Geburts- oder Eheurkunde
Gültigkeit | Bearbeitungsdauer | Gebühren | |
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Personalausweis unter 24 Jahren | 6 Jahre | 2 - 3 Wochen | 22,80 € |
Personalausweis ab 24 Jahre | 10 Jahre | 2 -3 Wochen | 37,00 € |
Vorläufiger Personalausweis | max. drei Monate | sofortige Ausstellung | 10,00 € |