Garagen in Königs Wusterhausen: Neue Entgelte ab 2027

Nach Jahrzehnten werden die Nutzungsentgelte für die Garagengrundflächen ab dem 01.01.2027 angepasst. Grund sind neue steuerrechtliche Vorgaben und das Haushaltskonsolidierungskonzept der Stadt Königs Wusterhausen. Betroffene erhalten in den kommenden Wochen Post mit allen Details.

Die Stadt Königs Wusterhausen passt zum 1. Januar 2027 die Nutzungsentgelte für die kommunalen Garagenstandorte an. 

Bürgermeisterin Michaela Wiezorek erklärt dazu: 

„Wie alle Kommunen steht auch Königs Wusterhausen vor großen Herausforderungen. Steigende Kosten und immer mehr Aufgaben belasten den kommunalen Haushalt. Die Anpassung der Entgelte für die Garagengrundflächen ist eine notwenige Maßnahme, um freiwillige Leistungen weiterhin anbieten zu können. Sie ist Teil des freiwilligen Haushaltssicherungskonzepts, das langfristig die Handlungsfähigkeit der Stadt sichern soll.“

Die betroffenen Garagennutzerinnen und -nutzer werden in den kommenden Wochen per Post über die Vertragsanpassungen und Änderungskündigungen informiert. Die ersten Schreiben erreichen die Garagennutzerinnen und -nutzer bis Ende September, weitere folgen bis Anfang November 2026 sowie Anfang des Jahres 2027.

Die Anpassung der Nutzungsentgelte ist aus zwei zentralen Gründen erforderlich:

•    gesetzliche Umsatzsteuerpflicht (§ 2b UstG)

Aufgrund geänderter steuerrechtlicher Vorgaben für die öffentliche Hand ist die Kommune künftig verpflichtet, auf die Vermietung und Verpachtung von Garagengrundflächen die gesetzliche Umsatzsteuer einzuführen und an das Finanzamt abzuführen.

•    Haushaltskonsolidierung

Die Anhebung der Nutzungsentgelte ist eine prioritäre Maßnahme im Rahmen des beschlossenen Haushaltskonsolidierungskonzepts. Dabei werden die Nutzungsentgelte einheitlich auf 360 Euro (zzgl. Mehrwertsteuer) pro Jahr angehoben.

Das Sachgebiet Liegenschaften bittet darum, von telefonischen Rückfragen abzusehen, um eine zügige Bearbeitung aller Anliegen zu gewährleisten.

Für Fragen zum Anschreiben oder den neuen Verträgen steht das Sachgebiet vorrangig per E-Mail unter garagen@stadt-kw.de zur Verfügung. Alle eingehenden Anfragen werden zeitnah beantwortet.

Hintergrund

Die Stadt Königs Wusterhausen hat insgesamt 1.169 Garagengrundflächen in ihrem Bestand. Die Verwaltung und Verpachtung der Garagengrundflächen an unterschiedlichen Standorten im Stadtgebiet gehört zu einer freiwilligen Aufgabe, die nach Möglichkeit kostendeckend übernommen werden soll. Seit der Umstellung von D-Mark auf Euro am 1. Januar 2002 sind bis auf wenige Ausnahmen die Nutzungsentgelte für die einzelnen Garagengrundflächen nicht erhöht worden. Sie liegen seit 24 Jahren bei 76,69 Euro (ohne Mehrwertsteuer) pro Jahr.

Die Stadt Königs Wusterhausen hat insgesamt 1.169 Garagengrundflächen in ihrem Bestand. Die Verwaltung und Verpachtung der Garagengrundflächen an unterschiedlichen Standorten im Stadtgebiet gehört zu einer freiwilligen Aufgabe, die nach Möglichkeit kostendeckend übernommen werden soll. Seit der Umstellung von D-Mark auf Euro am 1. Januar 2002 sind bis auf wenige Ausnahmen die Nutzungsentgelte für die einzelnen Garagengrundflächen nicht erhöht worden. Sie liegen seit 24 Jahren bei 76,69 Euro (ohne Mehrwertsteuer) pro Jahr.