Keine Flohmärkte am Sonntag

In der Stadt Königs Wusterhausen werden derzeit vermehrt öffentliche Flohmärkte sowie Flohmärkte auf Privatgrundstücken veranstaltet. Die Stadtverwaltung begrüßt grundsätzlich das Engagement der Bürgerinnen und Bürger sowie nachbarschaftliche Aktionen und private Flohmärkte.

Allerdings weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass Flohmärkte an Sonn- und Feiertagen nach dem Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetz (BbgLöG) grundsätzlich nicht zulässig sind. Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BbgLöG dürfen Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen nicht geöffnet sein. Dies betrifft auch öffentlich beworbene Flohmärkte sowie Flohmärkte auf Privatgrundstücken. In letzter Zeit wurden vermehrt Verstöße gegen diese Regelung festgestellt. Flohmärkte können jedoch gern von Montag bis Samstag durchgeführt werden.

Bei Fragen zu den rechtlichen Vorgaben oder zur Durchführung eines Flohmarktes stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gewerbeamtes gerne telefonisch oder persönlich zur Verfügung. Die aktuellen Öffnungszeiten finden Bürgerinnen und Bürger auf der Internetseite der Stadtverwaltung Königs Wusterhausen.