Hundesteueranmeldung
Für alle der Stadt Königs Wusterhausen gehaltenen Hunde besteht grundsätzlich eine Hundesteuerpflicht.
Ein Hund ist nach Zugang innerhalb von 2 Wochen steuerlich anzumelden.
Mit der Anmeldung des Hundes erhält der Besitzer eine Hundesteuermarke, die das Tier an seinem Halsband tragen muss, wenn es das Grundstück verlässt. Bei Verlust der Hundesteuermarke wird Ihnen im Bürgerservice gegen eine Gebühr von 3,00 € eine neue Marke ausgehändigt.
Die Hundesteuerpflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem der Hund aufgenommen worden ist. Bei Zuzug eines Hundehalters aus einer anderen Gemeinde / Stadt beginnt die Steuerpflicht mit dem Ersten des auf den Zuzug folgenden Monats.
Die Anmeldung kann schriftlich bei der Stadtkasse, Sachgebiet Steuern oder persönlich beim Bürgerservice erfolgen.
Alle Hunde sind außerdem unverzüglich bei der örtlichen Ordnungsbehörde anzuzeigen. Weitere Informationen finden Sie beim Ordnungsamt.
Steuersatz
Die Steuer beträgt jährlich für das Halten eines Hundes 80,00 €.
Hundehalter*innen, die Hunde aus dem Tierheim erworben haben, wird für den Zeitraum von drei Jahren die Steuer auf Antrag um die Hälfte des Steuersatzes ermäßigt.
Weitere Informationen können Sie der Hundesteuersatzung entnehmen.
Hundesteuerabmeldung
Bei der Abmeldung des Hundes ist der Nachweis zu erbringen, ob der Hund verendet / getötet / eingeschläfert oder entlaufen ist bzw. an wen der Hund abgegeben wurde. Kann der genaue Zeitpunkt nicht nachgewiesen werden, endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Monats der Abmeldung. Bei Wegzug eines Hundehalters aus der Stadt endet die Steuerpflicht mit dem Ablauf des Monats, in den der Wegzug fällt. Mit der Abmeldung des Hundes ist die Hundesteuermarke an die Stadt Königs Wusterhausen zurückzugeben.
Weitere Informationen können Sie der Hundesteuersatzung entnehmen.
Die Abmeldung kann schriftlich bei der Stadtkasse, Sachgebiet Steuern oder persönlich beim Bürgerservice erfolgen.