Sperrung nach Verlust
Bei Verlust oder Diebstahl des Personalausweises ist der Bürgerservice Ihrer Wohnortgemeinde (Hauptwohnsitz) umgehend zu informieren. Dazu sind Sie verpflichtet. Das gilt auch für einen vorläufigen Personalausweis. Sie erhalten eine schriftliche Verlustanzeige ausgestellt, gleichzeitig kann ein neuer Personalausweis und auf Wunsch auch ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden. Die Polizei wird dann automatisch über den Verlust informiert, falls durch Sie noch keine Anzeige bei der Polizei erstattet wurde.
Benötigte Unterlagen
- Reisepass, einen alten Ausweis oder Geburtsurkunde
- Verlustanzeige von Polizei, falls vorhanden
Wichtig:
Die neuen Personalausweise müssen nach Verlust oder Diebstahl gesperrt werden. Für die telefonische Sperrung der Online-Ausweisfunktion steht die Sperrhotline zur Verfügung. Von Deutschland aus kann die Sperrhotline aus dem Festnetz, sowie aus allen Mobilfunknetzen kostenfrei genutzt werden. Aus dem Ausland ist die Sperrhotline mit deutscher Ländervorwahl, also über "+49", gebührenpflichtig zu erreichen.